Wie Läuft eine Psychotherapie ab?
Üblicherweise wird bei einem freien Therapieplatz mit bis zu fünf Probesitzungen (sogenannte Probatorik) begonnen. Ziel dieser probatorischen Sitzungen ist es, sich gegenseitig kennen zu lernen und zu prüfen, ob die „Chemie“ stimmt. Außerdem geht es darum zu beurteilen, inwieweit die Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg bei einer ambulanten Psychotherapie gegeben sind. Es wird nach einer umfassenden Problemanalyse eine Diagnose gestellt. Deshalb benötigen ich zunächst sowohl Informationen von Ihrem Kind als auch von Ihnen und anderen Bezugspersonen (mündliche und schriftliche Informationssammlung, auch über Fragebögen und Tests). Wir suchen gemeinsam nach einem verständlichen Modell für die Probleme Ihres Kindes und besprechen Therapieziele.
Im Anschluss an die ersten Termine wird entschieden, ob bei der Krankenkasse Ihres Kindes ein Therapieantrag eingereicht wird. Die voraussichtliche Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Erkrankung, Lebensumstände und Eigenmotivation und liegt meist zwischen 25 und 60 Stunden. Gegebenenfalls kann es zu einer Verlängerung kommen.
Die Termine finden bei mir in Form einer Einzeltherapie mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen ein- bis zweimal pro Woche nach Absprache statt und dauern jeweils 50 Minuten. Darüber hinaus werden Termine auch nur mit den Bezugspersonen vereinbart. Wenn Ihr Kind jünger ist, kann es sein, dass die Bezugspersonen häufiger zu Terminen eingeladen werden.
Am Ende der Therapie findet üblicherweise eine Rezidivprophylaxe statt, um Rückfälle zu vermeiden. Das Ende der Therapie wird in der Regel gemeinsam beschlossen. In einer Abschlussphase werden der Therapieverlauf und die aktuelle Situation des ursprünglichen Problems besprochen. Es findet eine Verabschiedung statt, wobei häufig auch ein Termin nach ca. einem halben Jahr zur Überprüfung des Therapieerfolgs vereinbart wird.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden bei den privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung vollständig übernommen. Je nach Versicherung und abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen, bzw. 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.
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Beihilfeberechtigte
Die Kostenübernahme der Beihilfestellen ist in aller Regel problemlos. Erkundigen Sie sich aber bitte auch hier vor Beginn der Therapie über die geltenden Formalitäten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, arbeite ich mit gesetzlich versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens.
Aufgrund der oftmals recht langen Wartezeiten kann es schwierig sein zeitnah einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Ihr Kind hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit. Kann Ihre Krankenkasse Ihnen keinen Therapieplatz anbieten, so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Dies ist möglich, da ich eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin habe, sowie einen Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung für Verhaltenstherapie. Dieses Verfahren der Kostenerstattung ist nach § 13,3 SGB V gesetzlich geregelt. Vorab muss jedoch in jedem Fall eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung besucht werden.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Kasse im Vorfeld der Therapie ab.​
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Selbstzahler
Eine Psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist auch per Selbstzahlung möglich. Vorteil für Ihr Kind liegt darin, dass ohne Antragstellung und vorheriger Konsultation des Kinder- oder Hausarztes oder Psychiaters, zeitnah mit der Therapie begonnen werden kann. Des Weiteren werden die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert.